Familienrecht - Erwachsenenschutz: Seit dem 1. Januar 2013 existieren mit Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts zwei neue Instrumente der Stärkung der Selbstbestimmung, der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Daneben existiert weiterhin subsidiär die Möglichkeit von behördlichen Massnahmen, namentlich von Beistandschaften und der Fürsorgerischen Unterbringung. Der Audiopodcast verschafft Einblicke in die Praxis des neuen Erwachsenenschutzrechts, sei es bei der Beratung über Selbstbestimmungsinstrumente, sei es bei den Massnahmen der Erwachsenenschutzbehörden.