Swisslaw-Speech zu BGE 4A_178/2015: Im Urteil 4A_178/2015 stellt das Bundesgericht klar, dass Privatgutachten im Zivilprozess als reine Parteibehauptungen zu behandeln sind. Diese Rechtsprechung gelte auch für Forderungen aus Krankentaggeldversicherungen, die in den meisten Kantonen von den Sozialversicherungsgerichten beurteilt werden.